«Kompetenz, Fachwissen und Zuverlässigkeit formen unsere Dienstleistungen auf Basis von Verstehen und Vertrauen.»
Daniela Salkim, Eidg. dipl. Wirtschaftsprüferin
Die individuelle und kompetente Beratung meiner Kunden ist mir wichtig. Ich orientiere mich daher stets an den Zielen meiner Kunden. Meine langjährige Erfahrung und mein fundiertes Fachwissen ermöglichen mir, auch für komplexe und nicht alltägliche Anliegen, eine individuelle und situationsgerechte Antwort zu finden. Dabei werde ich von meinem breiten Netzwerk an Spezialisten (Steuern, Treuhand, Wirtschaftsrecht u.a.) unterstützt.


Philosophie
Meine Beratung basiert auf Verständnis und Vertrauen und bietet zuverlässige Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen von hoher Qualität. Mein Fachwissen und langjährige Berufserfahrungen bilden die Grundlage kompetenter Kundenberatung, die durch fortlaufende Weiterbildungen aktuell gehalten wird. Vertrauen und Kontinuität sind der Schlüssel in meiner Kundenbeziehung, in der ich unabhängig, kompetent und zuverlässig agiere. Bei Bedarf nutze ich mein breites Netzwerk von Spezialisten aus den Bereichen Revision, Steuern, Recht und anderen Disziplinen.
Über mich
Mit über 18 Jahren Erfahrung in der Prüfung und Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen, Vereinen und Stiftungen verfüge ich über umfassendes Wissen im Bereich der Wirtschaftsprüfung. Vor der Gründung meines Unternehmens war ich über elf Jahre in leitender Position bei einer mittelständischen Revisionsgesellschaft sowie mehrere Jahre bei renommierten Revisionsgesellschaften wie PWC AG und BDO AG tätig. Ferner bin ich langjähriges Mitglied des Schweizerischen Instituts für die Eingeschränkte Revision (SIFER) von TREUHAND|SUISSE und als Fachreferentin bei führenden Schweizer Berufsverbänden.

Aktuelles
Revision: Aktionärsdarlehen: Was ist bei der Revision zu beachten?
Grundsätzlich dürfen Kapitalgesellschaften mit ihren Aktionären Verträge abschliessen oder ihnen Darlehen gewähren. Im KMU-Umfeld kommen Aktionärsdarlehen häufig vor. Dieser Artikel widmet sich dem Aktivdarlehen und den Überlegungen, die sich eine Revisorin oder ein Revisor bei der Abschlussprüfung machen muss.
Eingeschränkte Revision: Der Ablauf der eingeschränkten Revision im Überblick
Grundsätzlich sind Aktiengesellschaften (Art. 727 OR und Art. 727a OR), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Art. 818 OR), Genossenschaften (Art. 906 OR) und Stiftungen (Art. 83b ZGB) zur Wahl einer Revisionsstelle verpflichtet.
Eingeschränkte Revision: Berichterstattung im Zusammenhang mit OR 725 ff.
Der Verwaltungsrat (VR) hat aufgrund des revidierten Aktienrechts eine höhere Finanzverantwortung sowie weitere Handlungspflichten erhalten. Aus der geänderten Rechtslage resultieren aber auch für die Prüfer zusätzliche Pflichten. Der Artikel erläutert ausgewählte Fragen zum Thema Berichterstattung in Bezug auf OR 725 ff.
OR 725: Gestiegene Finanzverantwortung aus Sicht der Unternehmensleitung
Das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getretene Aktienrecht enthält diverse Neuerungen für Kapitalgesellschaften. Aus Sicht der Unternehmensleitung dürfte vor allem die gestiegene Finanzverantwortung von wesentlichem Interesse sein. Nachfolgend werden die drei gewichtigsten Änderungen erläutert.